IGEL Übersicht
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen - (IGeL)?
Ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, die aber im Einzelfall sinnvoll oder nützlich sein können, dürfen auf Ihren Wunsch erbracht werden. Bei Inanspruchnahme dieser Leistungen besteht allerdings kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für diese Behandlungen sind von Ihnen zu begleichen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat diesen Leistungen die Bezeichnung individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) gegeben und sie wie folgt definiert:
IGeL-Leistungen sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind.
Wir bieten in unserer Praxis ausschliesslich Leistungen an, von deren Wirksamkeit und medizinischen Nutzen wir überzeugt sind. Wir richten uns hierbei auch nach den Empfehlungen des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Neben den medizinischen Leistungen fällt auch die Ausstellung von Bescheinigungenin den Bereich der Leistungen, die nur privat in Anspruch genommen werden könne. Dies umfasst z.B. Bescheinigungen zur Sporttauglichkeit, über die Arbeitsfähigkeit für den Arbeitgeber oder Atteste für Spotstudios, private Versicherungen oder Ämter.
Aktualisiert (Mittwoch, den 25. August 2010 um 09:30 Uhr)
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